Richter drücken Kinderlärm als „sozialadäquat“ aus. 
Andere Mieter in einem Haus können nicht verlangen, dass die Kinder von Nachbarn auf Knopfdruck zu den Ruhezeiten still sind. Geht aus einem Lärmprotokoll hervor, dass die Kinder auch in den Ruhezeiten Lärm gemacht haben, kann dies nicht zu einer Mahnung oder sogar späteren Kündigung der Familie führen. So entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg. Jedenfalls gilt das nicht, wenn aus dem Protokoll erkennbar wird, dass die Eltern sich bemüht haben, die Kinder zur Ruhe zu bewegen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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