Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter die Kosten für die Kontrolle der Mülltrennung durch einen Dienstleister als Betriebskosten auf die Mieter umlegen dürfen (Urt. v. 05.10.2022, Az. VIII ZR 117/21). Das Urteil stellt klar, dass sowohl die Kontrolle als auch das Nachsortieren falsch entsorgter Abfälle unter den Begriff der „Müllbeseitigung“ nach § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) fallen.
Hintergrund des Urteils
Geklagt hatten Mieter aus Berlin, die sich gegen eine jährliche Gebühr von rund 12 Euro für ein sogenanntes „Behältermanagement“ wehrten. Ein beauftragter Dienstleister kontrollierte die Restmülltonnen einer Wohnanlage mit rund 100 Wohnungen und sortierte falsch entsorgten Abfall bei Bedarf nach. Die Mieter argumentierten, dass diese Kosten nicht auf sie umgelegt werden dürften, da es sich nicht um klassische Müllbeseitigung handle.
Der BGH sah dies jedoch anders und entschied, dass die Kontrolle und Korrektur der Mülltrennung eine umlegbare Betriebskostenart darstellen. Entscheidend sei, dass diese Dienstleistung einen direkten Bezug zur Mietsache hat. Dass die Beauftragung nur erfolgte, weil sich ein Teil der Mieter nicht an die Vorschriften hielt, sei für die Kostenumlage unerheblich.
Weitere Klarstellungen durch den BGH
Neben der Müllkontrolle befasste sich das Gericht auch mit der Umlage von Kosten für die regelmäßige Prüfung von Rauchmeldern. Auch diese Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden, da sie zur laufenden Bewirtschaftung der Immobilie gehören.
Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Mieter und Vermieter. Vermieter können durch professionelle Dienstleister sicherstellen, dass die Mülltrennung eingehalten wird, ohne die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. Mieter müssen sich darauf einstellen, dass entsprechende Posten in der Betriebskostenabrechnung auftauchen können.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Betriebskostenabrechnung korrekt ist oder ob Ihr Vermieter unzulässige Kosten auf Sie umlegt, sollten Sie sich professionellen Rat einholen. Unsere Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden ist auf Mietrecht spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen.
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