Haustiere erlaubt: Vermieter dürfen die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten – es sei denn, die Tiere beschädigen nachweislich die Wohnung oder stören andere Mieter. Das entschied das Amtsgericht München, Aktenzeichen 411 C 6862/12. 
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden