Das deutsche Finanzamt kann künftig leichter deutsche Anleger in Steueroasen kontrollieren. Länder wie die Schweiz, Österreich, Luxemburg und Liechtenstein, in denen bisher das Bankgeheimnis heilig war, wollen mehr Amtshilfe im Bereich des Steuerrechts leisten. Ins Blaue hinein darf die Steuerbehörde aber nicht forschen. Sie kommt nur an vertrauliche Kontodaten, wenn sie diese im konkreten Fall für Besteuerungszwecke benötigt.
Außerdem kann die deutsche Finanzverwaltung seit August durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz mehr Druck ausüben. So kann sie vom Anleger eine Bankbevollmächtigung verlangen, um direkt bei der ausländischen Bank nach seinen Kapitalerträgen zu fragen. Auch kann sie vom Anleger eine eidesstattliche Versicherung fordern, mit der er die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen muss. Allerdings ist noch offen, welche Länder genau betroffen sind.
Für den Anleger bedeutet das: Gibt er keine eidesstattliche Versicherung ab, unterstellt das Finanzamt ihm höhere Kapitalerträge und schätzt Zinsen hinzu. Außerdem drohen bei falscher eidesstattlicher Versicherung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Steuersäumige sollten sich also beeilen, reinen Tisch zu machen. Nichtversteuerte Einkünfte der letzten zehn Jahre können sie nachträglich straffrei zuzüglich Zinsen versteuern, wenn das Amt das noch nicht entdeckt hat. Aber Achtung: Eine bereits eingereichte falsche eidesstattliche Versicherung wird so nicht straffrei.
Auch wenn die Geldanlage im Ausland eine Bank empfohlen hatte, ist der Anleger trotzdem selbst verantwortlich. Nach wie vor muss der Anleger auch bei einer durch die Bank empfohlenen Geldanlage in einer Steueroase alle steuerlichen Pflichten in Deutschland erfüllen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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