Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüfte rund 200 Bauverträge und stellte fest, dass Baufirmen ihre Kunden gerne in Kostenfallen locken, die rechtlich gerade noch zulässig sind. In manchen Fällen sind in den Verträgen Zusatzkosten von mehr als 10.000 Euro versteckt, die bis zur Fertigstellung des Hauses entstehen. Zum Beispiel rechnen Bauherren nicht damit, dass sie Anschlüsse für Wasser, Gas und Strom oder Kosten für die Deponierung des Erdaushubs extra bezahlen müssen. Ebenfalls eine Kostenfalle steckt hinter der Vertragsformulierung „Ausstattung nach Bemusterung“: Der Bauherr sucht erst nach Vertragsabschluss die Ausstattung des Hauses aus. Wenn er dann statt der Standardversion edlere Türklinken wählt, zahlt er kräftig drauf.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden rät deshalb, vor der Unterzeichnung eines Bauvertrages diesen unbedingt auch auf solche Vertragsfloskeln überprüfen zu lassen.
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