(Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 10. Oktober 2014)
Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten wegen landesverräterischer Ausspähung sowie wegen Versuchs der landesverräterischen Ausspähung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Der Angeklagte war als Zivilangestellter im Datenverarbeitungs- und IT-Bereich der NATO – im Hauptquartier der Alliierten Luftstreitkräfte für Zentraleuropa in Ramstein – beschäftigt. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts verschaffte er sich den unbeschränkten Zugang zu einer Reihe von geheimhaltungsbedürftigen Dateien, deren Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheit der NATO gefährden konnte und die nach der Würdigung des Gerichts als Staatsgeheimnisse anzusehen sind. Diese Daten wollte er einem Angehörigen eines fremden Geheimdienstes zuspielen. Der Versuch, sich weitere Daten zu verschaffen, scheiterte an der Aufmerksamkeit eines Mitarbeiters.
Gegen die Verurteilung hat sich der Angeklagte mit einer Reihe von Verfahrensrügen und mit sachlichrechtlichen Beanstandungen gewandt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichthofs hat die Revision des Angeklagten verworfen.
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