Mit Urteil vom 15.05.2013 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sich gegen einen Hundezüchter ausgesprochen. Dieser hatte mehrere Hunde (Foxterrier) erheblich vernachlässigt. Die zuständige Behörde belegte ihm daraufhin mit einem Tierhaltungsverbot und stellte die Hunde sicher.
Der aus der Voxsendung „HundKatzeMaus“ bekannte Tieranwalt Cäsar-Preller hierzu: 
„Der Tierschutz hat hier beide Maßnahmen gerechtfertigt. Dies sogar, obwohl mit dem Hundezüchter dessen Berufstätigkeit und damit die Berufsfreiheit betroffen war.
Wenn die Tierschutzbehörde sich für eine Einziehung von Hunden oder anderen Tieren entscheidet, muss sie vorher eine umfassende Güterabwägung getroffen und grundsätzlich dem Halter auch Chancen eröffnet haben, das tierrechtswidrige Verhalten abzustellen. Dass Tierheime ebenfalls keine Ideallösung in Sachen Tierunterbringung und – pflege sind, darf die Behörde dabei nicht unberück-sichtigt lassen.“