Ein kleiner Verkehrsunfall ist bekanntlich schnell passiert. Meistens erfolgt die Schadensregulierung durch die Versicherung reibungslos, aber leider nicht immer genauso schnell. Eine Versicherung ließ sich nach einem Verkehrsunfall mit der Schadensbearbeitung viele Monate Zeit. Dem Geschädigten reichte es irgendwann. Er wollte die Versicherung per Gerichtsbeschluss zu mehr Eile zwingen.
Das angerufene Gericht sah die Sache aber anders. Dort war man der Ansicht, dass es nicht möglich sei, einen Versicherer mit gerichtlicher Hilfe dazu anzuhalten, einen Schadensfall schneller zu bearbeiten. Kommt es zu nicht vertretbaren Verzögerungen, besteht für den Geschädigten lediglich die Möglichkeit, Verzugszinsen geltend zu machen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klargestellt (Aktenzeichen: 19 W 47/09). Der Geschädigte könnte auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen einleiten. Schnell zu seinem Geld kommt er dadurch aber auch nicht.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden