Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank und die Commerzbank machen Anlegern des VIP-4-Medienfonds ein weitreichendes Vergleichsangebot. Die VIP-Fonds waren in Schieflage geraten, nachdem ihre ehemaligen Geschäftsführer im Jahr 2007 wegen Steuerhinterziehung zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Viele Anleger, die eigentlich über die Fonds in aussichtsreiche Filmproduktionen investieren wollten, hatten daraufhin gegen die beteiligten Banken geklagt.
Anleger, die den VIP-4-Medienfonds über die Commerzbank gezeichnet haben, können nun ihr Kapital größtenteils zurückerhalten. An einer ähnlichen Lösung wird für den Fonds VIP 3 gearbeitet. Das Angebot gilt auch für Anleger, die selbst nicht geklagt haben. Die Kanzlei, die rund 1500 Anleger der VIP-Fonds vertritt, hält das Ergebnis für so gut, dass sie es ihren Mandanten auf jeden Fall anbieten möchte. Anleger werden von den Banken schriftlich informiert.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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