Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass Vodafone über das Ziel mit seinen früheren Mahnungen hinausgeschossen ist. Vodafone hat seine säumigen Kunden auf unfaire Weise unter Druck gesetzt.
Somit hat das Gericht eine Klage gegen das Unternehmen stattgegeben.
Der Fall:
Das Unternehmen drohte den Kunden mit einen nicht mehr verwendeten Hinweis auf eine mögliche Mitteilung an die Schufa. Die Unternehmen müssen demnach die rechtlichen Aufforderungen über eine Datenübermittlung an die Schufa deutlich machen. Jedoch verwendet Vodafone diese Formulierung seit fast 5 Jahren nicht mehr.
Mit dem Satz, dass das Unternehmen verpflichtet sei, die „unbestrittene“ Forderung der Schufa mitzuteilen, wurden die Kunden gemahnt. Findet der Kunde die Rechnung aber nicht gerechtfertigt und teilt er dies auch dem Anbieter mit, darf laut Gesetz kein Hinweis an die Auskunftei erfolgen, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Das Gericht entschied, dass durchschnittliche Verbraucher die vorliegenden Formulierung aber nicht verstehen. Die Kunden können sich so unter Druck gesetzt fühlen, dass sie die Rechnung zahlten, obwohl sie diese nicht als gerechtfertigt ansehen.
Das Unternehmen gab an, dass diese Formulierung nur bei Kunden genommen worden ist, die seit mindestens 8 Wochen ihre Rechnung nicht gezahlt haben.
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