Banken neigen dazu, bei variablen Krediten ihre Kunden über den Tisch zu ziehen. Hier heißt es: Aufpassen wie ein Luchs!
Der Fall eines Selbständigen aus Sachsen zeigt dies anschaulich. Innerhalb eines Zeitraums von noch nicht einmal zwei Jahren erhöhte seine Hausbank den Zinssatz seines Überziehungskredites fünfmal! Aus ursprünglich 8 % wurden 12 %, sodass die finanzielle Mehrbelastung bei einer Kreditlinie von 20.000 Euro immerhin 800 Euro pro Jahr ausmacht. „Im nachhaltigen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus“ lägen nach Aussage des für den Kunden zuständigen Bankmitarbeiters angeblich die Gründe für diese Zinserhöhungen. „Deshalb“, so führte er weiter aus, „müssen wir diese Zinserhöhungen in der Breite auch nachvollziehen, da wir ja auch unsere Anlagezinsen erhöhen.“ Der Kunde gab sich mit dieser Antwort jedoch nicht zufrieden und beauftragte einen Steuerberater, die Zinssatzentwicklung bei den mit seiner Bank durchgeführten Geldanlagen einmal zu prüfen. Es stellte sich heraus, dass während des geprüften Zeitraums es zwar marginale Zinssatzerhöhungen gegeben hatte, die allerdings in keiner Weise auch nur annähernd an die jeweiligen Kreditzinserh&oumL;hungen heranreichten. Fast alle Erhöhungen der Anlagezinsen erfolgten im Vergleich zu den Kreditzinserhöhungen erst mit zeitlicher Verzögerung. So haben in machen Fällen jene Bankkritiker wohl recht, die genau dies den Kreditinstituten immer wieder vorwerfen: Während Kreditzinserhöhungen grundsätzlich kurzfristig allgemeinen Zinserhöhungen folgen, ist dies bei Anlagezinserhöhungen oft nur verzögert der Fall. Dem oben genannten Bankkunden fiel außerdem auf, dass seit knapp fünf Jahren, in denen er mit seiner Bank zusammenarbeitet, er lediglich eine Zinssenkung bei einem Überziehungskredit erhielt. Jedoch: Wenn die Bank allgemeine Zinserhöhungen an ihre Kunden weitergibt, muss sie dies doch wohl auch bei allgemeinen Zinssenkungen tun, die es während dieser fünf Jahre zweifellos gegeben hat.
Bereits 1986 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei variabel verzinsten Krediten nicht nur Zinserhöhungen, sondern auch Zinssenkungen erfolgen müssen (Az. III ZR 195/84). So könnte der Kunde mögliche Ansprüche gegen seine Bank durchsetzen, sollte seine Bank den Sachverhalt nicht aufklären können oder wollen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen von Bankinstituten bei variabel verzinsten Krediten nicht nur zu Zinserhöhungen genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, dazu kann auch die Verbesserung der Refinanzierungskosten der Bank durch eine Zentralbankzinssenkung gehören, sind diese auch zu Zinssenkungen verpflichtet.
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