Wer nach einem enttäuschenden Urlaub das Hotel in einem einschlägigen Forum schlecht bewerten will, sollte ein paar grundsätzliche Regeln beachten, rät der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Grundsätzlich sollte nur über Tatsachen berichtet werden, welche man selbst erlebt hat, da die getätigten Aussagen auch der Wahrheit entsprechen müssen. So sollte man auf die Weiterverbreitung von Gerüchten verzichten.
Auch sollte man stets sachlich bleiben und die aufgetretenen Mängel möglichst genau beschreiben. Insbesondere das „Sachlichkeitsgebot“ sollte beachtet werden, da ansonsten schnell die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik überschritten wird. Letztere ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, weiß der Rechtsanwalt Cäsar-Preller, und muss daher von dem Hotel nicht geduldet werden.
Auch bei der Veröffentlichung von gemachten „Beweisfotos“ sollte man vorsichtig sein. Insbesondere kann der Hotelbesitzer per Hausrecht die Veröffentlichung von Hotelfotos, welche auf seinem Grundstück angefertigt wurden, verbieten.
Auch dürfen generell auf Fotos keine Identifizierung von anderen Personen möglich sein, erläutert Cäsar-Preller.
Insgesamt ist zu raten, auf die Veröffentlichung von gemachten Fotos generell zu verzichten.
Wird gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen, so kann dies durchaus teuer werden.
Es drohen zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, sowie auch strafrechtliche Verfolgung, soweit bewusst wahrheitswidrige oder beleidigende Tatsachen behauptet werden, warnt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.