Die Sparverträge waren vergleichsweise gut verzinst und hatten vor allem auch lange Laufzeiten. In den aktuellen Zeiten also eine attraktive Geldanlage für die Verbraucher. Für die VR Bank Nürnberg offensichtlich nicht. Sie beruft sich nun bei den Kündigungen auf Sonderbedingungen, die sie 2012 eingeführt habe und für Spareinlagen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorsehen. Vom Bundesverband der Verbraucherzentrale hat sich die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg für die Kündigungen eine Abmahnung eingefangen. Die Verbraucherschützer fordern die Bank auf, die Kündigungen zu unterlassen.
 
„Das Vorgehen der Volksbank Nürnberg erinnert an Bausparkassen, die Verbraucher aus ihren Bausparverträgen drängen wollen oder auch die Sparkasse Ulm, die vor einiger Zeit die sog. Scala-Sparverträge kündigen wollte. Dieses Vorgehen ist ungeheuerlich. Erst wollen die Banken Kunden gewinnen und wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, wollen sie die Verträge wieder loswerden. Das sollten sich die Verbraucher nicht gefallen lassen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
 
Der erfahrene Rechtsanwalt begrüßt die Abmahnung der Verbraucherzentrale, glaubt aber nicht, dass dies ausreichen wird, um die Volksbank Nürnberg von den Kündigungen abzuhalten. „Zunächst sollten die betroffenen Sparer der Kündigung eindeutig widersprechen. Besteht die Bank auf der Kündigung, kann anwaltliche Unterstützung gesucht werden“, so Cäsar-Preller. Zur Erinnerung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Kündigungen der Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm letztlich eine klare Absage erteilt.
 
Die Volksbank Nürnberg ist mit der Kündigung lukrativer Sparverträge kein Einzelfall und es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Kreditinstitute sich auf diese Weise von hoch verzinsten Sparverträgen trennen wollen.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Sparer, die sich nicht aus ihren Sparverträgen drängen lassen wollen.
 
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