Wie jedes Jahr kann man gespannt sein, was sich der Gesetzgeber für das kommende Jahr neues überlegt hat. Neben einigen durchaus sinnvollen Änderungen, sieht der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 dabei vor allem Verschärfungen für Steuersünder, Anleger und Gutverdiener vor. Kleinere Steuerbegünstigungen fallen dabei im Ergebnis eher wenig ins Gewicht.
Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf des Jahressteuergesetzes sind insbesondere folgende Änderungen angedacht:

  • Lohnsteuerabzug bei Ehegatten -das „Faktorverfahren“

    Im Rahmen des Regierungsentwurfes ist es geplant, ein weiteres Verfahren zum Lohnsteuerabzug für Ehegatten einzuführen. Das so genannte „Faktorverfahren“ soll die Lohnsteuerbelastung künftig optimieren. Erklärtes Ziel ist es, die Lohnsteuer in Anwendung der Steuerklasse IV entsprechend der Wirkung des Splittingverfahrens für beide Arbeitslöhne zu mindern. Nach der bisherigen Regelung ist es so, dass zwischen der Anwendung der Steuerklassen IV/IV oder Steuerklassenkombination III/V gewählt werden konnte. Dabei hat die Anwendung der Steuerklasse IV für den jeweiligen Lohnsteuerabzug den Nachteil, dass sie keine ehebezogene Entlastung wie den doppelten Grundfreibetrag enthält. Entscheidet man sich allerdings für die Kombination III/V berücksichtigt zwar die Steuerklasse III ehebezogene Entlastungen, im Gegenzug führt aber die Steuerklasse V zu einer relativ hohen Steuerbelastung.

    Nunmehr ergibt sich der benannte Faktor aus dem Verhältnis der Gesamtsteuer nach dem Splittingverfahren zur Gesamtsteuer nach den Steuerklassen IV/IV. Dies sollte man bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

  • Abzugsfähigkeit von Privatschulkosten

    Schuldgeldzahlungen an allgemein bildenden, überwiegend privat finanzierten Schulen sind auch dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn diese in einem EU- und EWR-Staat belegen sind. Bisher waren nur Schulgeldzahlungen an deutschen Privatschulen begünstigt. Abzugsfähig sind 30 % der Schulgeldzahlungen, höchstens jedoch 3.000 Euro.

    Weiterhin nicht abzugsfähig bleibt das Entgelt für die Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Zu beachten ist, dass die Änderung bereits ab 2008 gelten soll. Dies bedeutet, dass Eltern die Kosten für eine in einem EU- oder EWR-Staat belegene Privatschule tragen, schon jetzt von der geplanten Regelung profitieren können. Der für alle rückwirkend maßgebliche Höchstbetrag von 3.000,00 Euro ist hingegen ungünstig für die an eine inländische Schule zahlenden Steuerpflichtigen, denn bisher konnten derartige Zahlungen in der tatsächlich geleisteten Höhe als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

  • Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung

    Auch der Liechtensteiner Steuerskandal hat seine Folgen. Nunmehr sollen Steuerhinterzieher künftig statt bisher 5 nunmehr 10 Jahre lang strafrechtlich verfolgt werden können. Für die eigentliche Steuerhinterziehung gilt bereits jetzt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Wer „erwischt“ wird, muss die vorenthaltene Steuer samt Zinsen an den Fiskus nachzahlen. Die Strafverfolgung soll ebenfalls noch über einen Zeitraum von 10 Jahren möglich sein. Hier würde eine zusätzliche Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

    Auch für Gewerbetreibende und Freiberufler sind wesentliche Änderungen geplant. Insbesondere in den Bereichen der Auslandsverluste, der Beschränkung des Vorsteuerabzuges für gemischt genutzte Fahrzeuge, sowie die nunmehr verschärften Anforderungen an die Rechnungsstellung lassen immer wieder Fragen aufkommen und führen dazu, dass sich Ratsuchende an unsere Kanzlei wenden, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Bereits diese kleine Auswahl an geplanten Änderungen zeigt, dass es im Bereich des Steuerrechtes mit Sicherheit nicht die beste Strategie, abzuwarten, bis „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. Eine rechtzeitige Beratung und individuelle vorausschauende Strategie kann viel Ärger mit dem Finanzamt ersparen und die teilweise immer höher werdende steuerliche Belastung auf ein angemessenes Maß reduzieren.

Ass. jur. Kircher