Zu welchen Konditionen man Kredit erhält oder ob ein Versandhändler die Ware auf Rechnung liefert, hängt zu einem beträchtlichen Teil an der Aussage der Schufa über den entsprechenden Kunden.
Einmal im Jahr besteht für Verbraucher die Möglichkeit kostenlos abzufragen, welche Daten bei der Schufa gespeichert sind, wie der Wiesbadener Verbraucheranwalt Joachim Cäsar-Preller erläutert.
Jedoch scheint es nun so, dass die Auskunftsdatei nicht alle Informationen mitteilt, die später in das Rating, den sogenannten „Score-Wert“ mit einfließen.
Dieser Wert bildet die Wahrscheinlichkeit ab, dass eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Bekannt ist, dass dort das bisherige Zahlungsverhalten oder eine gegenwärtige Überschuldung eingehen. Da aber über 91 % der Verbraucher keine negativen Eintragungen aufweisen, scheint die Differenzierung durch andere Informationen durchgeführt zu werden.
Hierbei bewertet es die Auskunftsdatei, laut dem Experten Cäsar-Preller, z.B. negativ, wenn die Bankverbindung oder der Wohnort häufiger gewechselt wird. Dementsprechend positiv wird eine lange Bindung zu Haus und Bank bewertet.
Da die Schufa nicht mitteilt wie lange sie die Daten schon hat ist hier eine Kontrolle leider ausgeschlossen, wie Cäsar-Preller kritisiert.
Gegenwärtig verweigert die Schufa die Auskunft hierüber und verweist darauf, dass bisher keine Entscheidung gefallen ist, welche sie hierzu verpflichten würde, insbesondere hat der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte in Hessen dies noch nicht verlangt.
Zusammenfassend stehen, laut dem Rechtsanwalt Cäsar-Preller, die Chancen jedoch generell gut falsche Angaben bei der Schufa gelöscht oder richtig gestellt zu bekommen. Schon allein deswegen, sollte jährlich eine Selbstauskunft zur Prüfung eingeholt werden, empfiehlt Cäsar-Preller.