Viele Selbständige wollen ihre Firma trotz Krankheit nicht völlig im Stich lassen – das kann aber böse Folgen haben. „Wer trotz Arbeitsunfähigkeit arbeitet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er im Zweifel sein Krankentagegeld verliert, selbst wenn es nicht einmal 30 Minuten waren“, sagt Rechtsanwalt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Versicherte erhalte nur dann Geld, wenn er während einer Krankheit „gänzlich untätig“ ist, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), Az. IV ZR 129/06. So nutzen etwa Handwerker oft die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit, um Angebote zu schreiben oder mit Auftraggebern zu verhandeln. Dabei wüssten die meisten nicht, dass dadurch der Anspruch auf Krankentagegeld entfällt, warnt Schubach.