Einlagesicherung
Ab dem 3. Juli sind die Ersparnisse aller Bankkunden, durch das Einlagensicherungsgesetz besser geschützt. Mit der Einführung des neuen Gesetzt müssen alle Banken der EU-Mitgliedsstaaten einen garantierten Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunden und pro Bank zurückhalten. Schutzwürdige Einlagen bis zu 500.000 Euro sind ebenfalls gesichert. Es handelt sich hierbei um Einlagen wie etwa einer betrieblichen Abfindung oder dem Verkauf einer Immobilie, erklärt Cäsar-Preller. Dieser „ besondere“ Schutz greift nur sechs Monate. Künftig sollen, im Falle einer Bankpleite, die gesicherten Einlagen binnen sieben Tagen, statt wie zuvor 20 Tage, an die Sparer ausgezahlt werden.
Elterngeld
Ab diesem Monat gibt es das ElterngeldPlus. Der übliche Leistungszeitraum von zwei bis maximal zwölf Monate kann nun verdoppelt werden, wenn die Eltern einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nachgehen, klärt Cäsar-Preller auf.
Rentenerhöhung
Die Renten werden erhöht. Ab dem 01.Juli steigen die Renten in den alten Ländern um 2,1 Prozent und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent. Dadurch steigt der Rentenwert um 27,05 Euro (Ost) und 29,21 Euro (West).
Pfändungsfreigrenzen
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden erhöht. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass bei einer Pfändung des Arbeitseinkommens, der Schuldner nicht unterhalb des Existenzminimums zu leben hat und eventuellen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze ist begrüßenswert, erklärt Cäsar-Preller, da somit nicht mehr der Steuerzahler für private Schulden einzustehen hat, sofern ein Schuldner durch die Pfändung de Arbeitseinkommens auf Sozialleistungen angewiesen ist. Die unpfändbare Grenze liegt nun bei monatlich 1073,38 Euro und erhöht sich bei Unterhaltspflichten um 404,16 Euro für die erste Person und um 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Strafgeld für Schwarzfahrer
Nach zwölf Jahren kommt es zu einer neuen Bußgelderhöhung. Das „erhöhte Beförderungsentgelt“ wird von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Wie die Kanzlei Cäsar-Preller in einem Artikel schon aufgeklärt hat, ist abzuwarten, ob die Erhöhung die richtige Maßnahme gegen das Schwarzfahren ist, oder es nur die Falschen trifft.
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