Hauseigentümer benötigen eine Wohngebäudeversicherung, aber für die Versicherer wird das Geschäft wegen zahlreicher Wettereinflüsse, wie beispielsweise Hochwasser, Unwetter und schwere Stürme immer risikoreicher und machen viele Versicherungspolicen unrentabel. Zahlreichen Altkunden droht somit die Kündigung bzw. erhebliche Preiserhöhungen ihrer Versicherung, warnt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Weil eine Preiserhöhung in vielen Versicherungsverträgen aber ausgeschlossen ist, bleibt für Versicherungen nur ein Mittel: sie kündigen unrentable Versicherungsverträge. In vielen Fällen trifft es Altkunden, welche bereits einen oder mehrere Schäden gemeldet haben; wie lange diese zurückliegen spielt aber keine Rolle. Eine Kündigung ist grundsätzlich nicht nur nach Schäden, sondern auch mit einer 3-Monats-Frist zum Ende eines Versicherungsjahres möglich, erklärt Cäsar-Preller.
In Betracht kommt auch eine Änderungskündigung, also eine Kündigung des bisherigen Vertrages verbunden mit einem Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages mit zumeist verschlechterten Versicherungsleistungen und erhöhten Preisen. Laut Cäsar-Preller kommt zum Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall häufig als Veränderung in den neuen Vertrag.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät Versicherungsnehmern, ihrer Versicherung zuvor zu kommen und sich eine neue Versicherung zu suchen sowie ihre alte zu kündigen. Beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages muss man nämlich angeben, ob ein Altvertrag vom Versicherer oder vom Versicherungsnehmer gekündigt wurde. In ersterem Fall ist es sehr viel schwerer, eine neue und zugleich mit attraktiven Konditionen ausgestattete Versicherung zu bekommen, weil Versicherer sofort hellhörig werden, sobald sie erfahren, dass der alte Versicherungsvertrag vom Versicherungsunternehmen gekündigt wurde. Entweder bekommt man beim neuen Unternehmen gar keine Versicherung oder nur eine mit schlechten Konditionen.
Weil Kündigungen regelmäßig unerwartet kommen, hilft es sehr, wenn man einen guten Kontakt zu seinem Versicherungsmakler führt, welcher einen auf eine bevorstehende Kündigung aufmerksam machen kann, rät Cäsar-Preller. Wenn eine vomVersicherer ausgesprochene Kündigung bereits ins Haus geflattert ist, sollte man sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen, um auszuloten, ob der Versicherungsvertrag vielleicht wenigstens mit veränderten Konditionen oder aber eine Kündigungsumkehr, bei welcher der Kunde die Versicherung noch selbst kündigen kann, möglich ist, empfiehlt Cäsar-Preller. Wenn man von seiner Versicherung zwar verschlechterte Konditionen angeboten bekommt, sollte man solch ein Angebot zunächst annehmen, um genug Zeit zu haben, eine neue, günstigere Versicherung zu suchen.
Man sollte aber in keinem Fall komplett auf eine Wohngebäudeversicherung verzichten, weil im Falle eines Feuer-, Wasser- oder Sturmschadens an der Immobilie immense Kosten auf den Eigentümer zukommen können, warnt Cäsar-Preller.