Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Käufer einer Eigentumswohnung eine Entschädigung für den Nutzungsausfall vom Bauträger verlangen darf. Dies unter den Umständen, wenn die Wohnung deutlich später als vereinbart fertig wird und dem Käufer während der zusätzlichen Bauzeit kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
In diesem Fall hatte der Käufer eine 136 Quadratmeter große Wohnung vom Bauträger erworben, die jedoch noch gebaut werden musste. Die Fertigstellung verzögerte sich aber und der Käufer musste weiterhin in seiner 72 Quadratmeter großen Mietwohnung bleiben. Nach mehr als zwei Jahren konnte der Käufer immer noch nicht einziehen und ging somit vor das Gericht. Er verlangte eine Entschädigung, weil er die versprochene Wohnung nicht nutzen konnte. 
Die Richter entschieden, dass der Bauträger die Mieten des Käufers zahlen muss sowie eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, weil die gekaufte Wohnung fast doppelt so groß war, wie die Mietwohnung. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.