Bei Zahnersatz muss man Nachbesserungen in Kauf nehmen. Ein Patient kann diese nicht einfach verweigern und seinen Arzt stattdessen wegen einer schlecht sitzenden Prothese auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. So ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, Aktenzeichen: 4 W 0028/08. Demnach sei es nicht ungewöhnlich, dass beim ersten Anpassen von Zahnersatz dessen Sitz noch mangelhaft ist. In dem Fall hatte ein Patient eine neue Prothese bekommen, mit der er nicht richtig kauen konnte und die Schmerzen verursachte. Er brach daraufhin die Behandlung bei seinem bisherigen Zahnarzt ab und wechselte zu einem anderen. Den ersten wollte er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. Das Landgericht Leipzig wies den Antrag mit der Begründung ab, eine solche Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Das OLG Dresden bestätigte diese Auffassung. Nachbesserungen seien vom Patienten hinzunehmen, da Zahnersatz häufig auch bei äußerster Präzision des Arztes nicht „auf Anhieb“ beschwerdefrei sitze. Der Patient sei daher umso mehr dazu verpflichtet gewesen, bei einer Korrektur mitzuwirken. Denn diese hätte keinen wesentlichen Eingriff am Körper bedeutet, sondern nur die Bearbeitung der Prothese betroffen.