Mit einem Zeiterfassungsgerät kontrollieren viele Betriebe die Arbeitszeit der Mitarbeiter. Versucht ein Mitarbeiter jedoch die Technik auszutricksen, um etwas länger als vorgesehen Pause machen zu können, droht ihm die fristlose Kündigung.
Aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts geht hervor, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit umgeht und das Zeiterfassungsgerät manipuliert.
Der Fall:
Ein Arbeitgeber hatte nach 25 Jahren einen Angestellten entlassen. Grund dafür war, dass der Mann das Zeiterfassungsgerät in der Firma manipuliert hatte. Die Beschäftigten mussten sich beim Verlassen des Produktionsbereichs abmelden und bei der Rückkehr wieder anmelden.
Den Chip hatte der Mann in seiner Geldbörse gelassen und zusätzlich die Hand über das Portemonnaie gehalten. Damit konnte er innerhalb 1,5 Monaten 3,5 Stunden Pause machen, ohne sich an- und abzumelden. Der Arbeitgeber hatte die Zeiten bezahlt.
Die fristlose Kündigung hielten die Richter für gerechtfertigt. Denn die Zeiterfassung piept, wenn ein Mitarbeiter sich an- oder abmelde. Daher sei das vorgebrachte Versehen des Mannes ausgeschlossen. Zudem urteilten die Richter, dass dem Arbeitgeber nicht zuzumuten sei, nur mit einer Abmahnung zu reagieren.
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