Passagiere müssen dafür sorgen, dass sie rechtzeitig am Flugsteig sind. Denn treffen sie dort später ein, haben sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine lange Schlange am Gepäckschalter keine Ausrede für einen verpassten Flug ist.
Der Fall:
Der Kläger buchte einen Flug, der um 11.15 Uhr planmäßig startete. Er behauptete, dass er am Abflugtag bereits um 8.00 Uhr am Flughafen erschienen sei, aber wegen einer besonders langen Warteschlange erst um 14 Uhr am Schalter sein Gepäck aufgeben konnte. Vor dem Amtsgericht war seine Klage auf Ausgleichszahlung gescheitert. Die Berufung wurde vom Landgericht zurückgewiesen und der Bundesgerichtshof schloss sich der Meinung der Vorinstanzen an.
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