Ein Arbeitnehmer kann Steuer sparen, wenn er ganz oderteilweise von zu Hause aus arbeitet. Denn die Ausgaben für das Arbeitszimmer können dann bei Finanzamt geltend gemacht werden. Zum Beispiel kann die anteilige Miete für das häusliche Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Ca. 1.250,00 € lassen sich somit absetzen. Die Ausgaben können in voller Höhe geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Sind Arbeitnehmer nämlich mindestens an drei Wochentagen vom häuslichen Arbeitszimmer aus tätig, ist diese Bedingung erfüllt, laut Oberfinanzdirektion München.
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