Die Hamburger Sparkasse, Haspa, muss einer Käuferin wertloser Lehman-Zertifikate Schadensersatz zahlen, weil sie ihr die Höhe des eigenen Gewinns aus dem Geschäft verheimlicht hatte. Das Hamburger Landgericht verurteilte die Haspa kürzlich zu rund 10.000 Euro Schadensersatz.
Die Sparkasse hatte die Anlegerin laut Urteil nicht über eine Provision informiert, die beim Verkauf der Papiere an die Bank geflossen sei. Damit sei es der Kundin nicht möglich gewesen zu beurteilen, ob die Bank sie allein kundenorientiert oder auch mit Blick auf das eigene Umsatzinteresse beraten würde. Die Kundin wollte ihr Geld eigentlich als sicheres Festgeld anlegen. Ein Bankangestellter riet ihr aber zu einem Zertifikat der Lehman-Brothers. Seit der Bankpleite ist das Papier wertlos. Bundesweit haben geschätzte 40.000 Anleger Geld mit Lehman-Zertifikaten verloren. Viele fühlen sich über die Risiken der Papiere schlecht beraten.
Wie schon beim ersten Lehman-Urteil kündigte die Haspa an, in Berufung zu gehen. Nach Angaben einer Sprecherin hatte die Bank in einem Prospekt zu dem verkauften Zertifikat klargemacht, dass sie an dem Produkt verdiene. Für genauere Einzelheiten hätte die Kunden fragen müssen. Das Gericht war jedoch anderer Meinung.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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