Bundesarbeitsgericht zu Mehrarbeitszuschlägen

Für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen zählen nicht nur die tatsächlich geleistetenArbeitsstunden, sondern auch bezahlte Urlaubsstunden. Der Sachverhalt Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde:ein Arbeitnehmer war bei einem...