Im Abgasskandal hat der BGH im Januar 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die geschädigten Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Dieser könne auch in der Nachlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs liegen. Dies gelte auch dann, wenn inzwischen nur noch das Nachfolgemodell produziert werde. „Das mache eine Nachlieferung nicht unmöglich, so der BGH“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat diese Linie des BGH nun mit Urteil vom 15. Juli 2019 konsequent umgesetzt (Az.: 4 U 97/17). Es entschied, dass der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan Anspruch auf die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs aus der aktuellen Produktion habe. Da das Modell Tiguan I inzwischen nicht mehr gebaut werde, habe der Kläger Anspruch auf die Lieferung des Nachfolgemodells, so das OLG Hamburg, das damit das erstinstanzliche Urteil kippte.

Das Landgericht Hamburg hatte in erster Instanz noch entschieden, dass es eine Nachlieferung für nicht möglich hält, da der Tiguan I nicht mehr produziert werde und das Nachfolgemodell erhebliche Änderungen aufweise. Das OLG Hamburg hielt die Abweichungen jedoch nicht für so gravierend. Die Unterschiede seien nicht so erheblich, dass von einer neuen Gattung ausgegangen werden müsse. Die Nachlieferung des aktuellen Modells sei daher durchaus möglich.

Mangel durch Software-Update nicht beseitigt

Dem Anspruch auf Nachlieferung stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger zwischenzeitlich das Software-Update auf seinen VW Tiguan hatte aufspielen lassen. Dadurch sei weder der Mangel beseitigt noch das Vertrauensverhältnis wiederhergestellt worden, führte das OLG Hamburg aus.

Auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Köln und Karlsruhe sprachen den geschädigten Käufern im Abgasskandal kürzlich Schadensersatz zu, da sie durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden seien. Hier hatten sich die Klagen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet.

„Die Urteile zeigen, dass sehr gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche im Dieselskandal durchzusetzen. Forderungen gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden, prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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