Alle Jahre wieder, gegen Ende des Jahres, droht für Ansprüche das Ende der dreijährigen Verjährungsfrist zum Jahresende. Alle Ansprüche, die im Jahre 2018 entstanden sind, verjähren zum 31.12.2021. Es ist also höchste Zeit, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen oder zumindest ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Seit 25 Jahren betreuen und vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Ansprüche und deren Verjährung im Rahmen eines kostenfreien Orientierungsgespräches. Dieses Orientierungsgespräch kann, bestenfalls persönlich, in unserer Zentralkanzlei in Wiesbaden stattfinden oder in einem unserer Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, Stuttgart oder München.

Gerne können wir uns zu dem Thema auch telefonisch austauschen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Zentralrufnummer für Deutschland: 0611/450230.

Lassen Sie Ihre wertvollen Ansprüche nicht verjähren.

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Ihr Anwalt in Wiesbaden.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller