Fachanwalt Christof Bernhardt erklärt

„ Bisher war es so, dass der Großteil der Rentner sich eine altersgerechte und menschenwürdige Pflege nur schwerlich selbst und meist nur mit finanzieller Unterstützung der Angehörigen insbesondere der Kinder leisten konnte. Das Geld der Krankenkasse reichte hinten und vorne nicht. Für den restlichen Betrag den das Pflegeheim monatlich abruft, mussten in aller Regel die Angehörigen einspringen. ,, Dies ändert sich nun. “, sagt Christof Bernhardt Rechtsanwalt der Kanzlei Cäsar-Preller, der als Fachanwalt für Sozial– und Versicherungsrecht auf solche Fälle spezialisiert ist.

Entlastung für die Angehörigen

Bisher mussten die Angehörigen mit dem eigenen Vermögen dafür herhalten, wenn es darum ging den Eltern oder Großeltern einen Platz in einem guten Pflegeheim zu sichern. „Ein solcher Pflegeplatz in einem durchschnittlichen Pflegeheim kann zwischen drei bis sechs tausend Euro monatlich kosten, wobei die Grenze nach oben wie in so vielen Fälle natürlich offen ist.“, so Fachanwalt für Sozialrecht Christof Bernhardt. Mit dem neuen Gesetz sollen die angehörigen entlastet werden deren Gehalt im Jahr eine gewisse Grenze von momentan 100.000 Euro nicht übersteigt.

Prüfung der Ansprüche für Angehörige

„ Die Prüfung der Gehaltsgrenze und die Geltendmachung der Entlastung nach dem neuen Gesetz gestaltet sich ohne rechtlich versierten Beistand häufig schwierig. Schnell können gestellte Anträge abgelehnt werden. Es ist deshalb ratsam solcherlei Entlastungen nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz mit Hilfe eines Fachmannes zu beantragen.“, rät Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden. Da die Grenze recht hoch liegt und nicht allzu viele hier mit ihrem Gehalt herüberliegen, ist der Anspruch für eine Vielzahl von Menschen deren Angehörige pflegebedürftig sind eröffnet. Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt sie hierbei gerne.

Mitgeteilt von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden

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