Bildung von Interessengemeinschaft, Gründung und Begleitung von
Interessengemeinschaften zur Öffnung vom Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie. Bildung von Interessengemeinschaft

Seit dem 08.03.2021 gelten einige kleinere Öffnungsschritte. Wenn man sich die hohen Auflagen dazu betrachtet und auch sieht, dass ganze Bereiche wie die Gastronomie, Hotellerie überhaupt nicht öffnen dürfen, kann man nur enttäuscht sein. Die Bürgerinnen und Bürger und auch die Firmen
haben über viele Monate, fast schon ein Jahr lang, sich angestrengt, um der Corona-Pandemie zu trotzen. Dabei sind auch schon gute Erfolge erzielt worden.


Die Firmen haben dazu umfassende Corona-Konzepte entwickelt, um ihren Betrieb öffnen zu können.
Dies alles wird nur ungenügend von der Politik kodiert.


Deshalb haben wir eine Reihe von Interessengemeinschaften gegründet bzw. begleiten wir mit dem Ziel der weitergehenden Öffnung unter vernünftigen Corona Schutzmaßnahmen.
Man sieht es beispielhaft an der Friseur- Branche, was solche gebündelten Interessen erreichen können.


Wenn Sie hieran Interesse besitzen, so kommen Sie gerne auf uns zu.


Das erste Orientierungsgespräch bieten wir kostenfrei an.


Wir beraten und vertreten Sie bei der Gründung von Interessengemeinschaften genauso, wie wir Sie
bei bereits bestehenden Interessengemeinschaften begleiten.


Unsere 25-jährige Berufserfahrung setzen wir gerne ein.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller