Das Widerrufsrecht nutzen

Das zweiwöchige Widerrufsrecht gilt nicht nur für Produkte, die im Internet bestellt worden sind, sondern auch für Dienstleistungen aus dem Netz. Dabei ist es unerheblich, ob der Dienst genutzt worden ist oder nicht, darauf weist Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus...

Vorsicht bei Fonds-GbR

Viele Anleger mussten in der Vergangenheit die schmerzliche Erfahrung machen, dass die Beteiligung an einem Immobilienfonds, der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgelegt ist, schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere in...