Strafbarkeit bei Fälschung von Impfbescheinigungen

Erst jüngst, mit Urteil vom 10.11.2022, legte der 5. Strafsenat des BGH fest, dass die Fälschung von Impfbescheinigungen nach alter Rechtslage eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB darstellt und damit auch von der Einführung des § 279 StGB geahndet wird. Man...
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