Wer das Vergleichsangebot von VW im Diesel Abgasskandal annehmen möchte muss sich beeilen. Die Frist läuft nur noch bis zum 30. April 2020. Doch auch danach ist die Chance auf Entschädigung nicht verloren. Ein erfahrener Diesel Anwalt aus Wiesbaden drängt auch vom Vergleich ausgeschlossene VW Kunden und Kunden anderer Autohersteller rasch zu klagen. „Die Chancen auf eine Entschädigung aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung gemäß § 826 BGB stehen gut“, erklärt der Anwalt aus Wiesbaden. „Es gibt bereits zahlreiche Urteile zugunsten geschädigter Kunden.“

Eile im Fall VW

Besonders für von VW geschädigte Kunden drängt die Zeit. Die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof ist für den 30. April angesetzt und die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof beginnen am 5. Mai. „Alle Vorzeichen sprechen für Urteile zugunsten der Verbraucher“, betont der Diesel Anwalt aus Wiesbaden. „Die vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der Verbraucher durch VW ist erwiesen.“

Worum geht es dann in den Verfahren vor dem BGH?

„In den ersten beiden Verfahren, am 5. Mai und am 21. Juli, geht es um die Frage der vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung und den Anspruch des Autoherstellers auf Entschädigung für die Nutzung des Autos“, erklärt der Anwalt aus Wiesbaden. Ein weiteres Verfahren, das ebenfalls am 21. Juni beginnt, soll klären, ob der Kläger eindeutig darlegen muss, welche Person ihn geschädigt hat, und ob das von VW angebotene Software-Update den Schaden behebt. Im Verfahren vom 28. Juni 2020 soll geklärt werden, ob VW den Klägern zusätzlich auch deliktische Zinsen bezahlen muss. „Das würde VW sehr teuer kommen“, sagt der Anwalt aus Wiesbaden.

Gute Chancen auch für nicht vom VW Vergleich Betroffene

„Nicht für jeden Geschädigten ist der VW Vergleich die Lösung“, macht jedoch ein Opel Anwalt aus Wiesbaden aufmerksam. „Auch zahlreiche andere Hersteller, wie zum Beispiel Opel, haben sich im Diesel Abgasskandal der vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung schuldig gemacht.“ Auch sind manche Kunden vom Vergleich ausgeschlossen, oder können in einer separaten Klage auf bessere Ergebnisse hoffen. „Selbst für Kunden, die ihr Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Skandals gekauft haben, bestehen noch gute Chancen in zweiter Instanz Schadenersatz zugesprochen zu bekommen“, bestätigt der Opel Anwalt aus Wiesbaden. „Nehmen Sie Kontakt mit einer im Abgasskandal erfahrenen Anwaltskanzlei auf und lassen Sie sich zu Ihrem konkreten Fall beraten.“

Für alle im Diesel-Abgasskandal geschädigten Verbraucher gilt also, dass sie jetzt möglichst rasch handeln sollten. Egal ob Sie noch schnell das VW Vergleichsangebot annehmen oder separat klagen wollen: Mit einem guten Anwalt stehen die Chancen auf Schadensersatz gut.

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