Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden prüft Amtshaftungsansprüche gegen Bundesländer wegen möglicher Aufklärungsfehler bei Corona-Schutzimpfungen.
Die Corona-Schutzimpfungen wurden während der Pandemie öffentlich empfohlen und bildeten einen wesentlichen Bestandteil der staatlichen Pandemiebekämpfung. Doch aus einer allgemeinen Impfempfehlung ergibt sich nicht automatisch die Antwort auf eine andere rechtliche Frage: Wurden die einzelnen Menschen vor ihrer Impfung ausreichend über die für ihre Entscheidung wesentlichen Risiken informiert?
Diese Unterscheidung kann für mögliche Amtshaftungsklagen gegen Bundesländer von Bedeutung sein. Denn die Frage, ob eine Impfung allgemein empfohlen wurde, ist rechtlich von der Frage zu trennen, ob eine konkrete Person wirksam und auf ausreichender Informationsgrundlage in die Impfung eingewilligt hat.
Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden befasst sich mit möglichen Amtshaftungsansprüchen von Betroffenen, die geltend machen, vor einer Corona-Schutzimpfung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.
Impfempfehlung und individuelle Aufklärung sind unterschiedliche Fragen
Eine Impfempfehlung bewertet eine Schutzimpfung auf Grundlage der jeweils zugrunde gelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse und fachlichen Kriterien. Die individuelle Aufklärung verfolgt dagegen einen anderen Zweck: Sie soll der betroffenen Person ermöglichen, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung über die konkrete medizinische Maßnahme zu treffen.
Beide Aspekte stehen miteinander in Zusammenhang, sind jedoch nicht gleichzusetzen.
Auch wenn eine Schutzimpfung allgemein empfohlen wird, können sich im Einzelfall Fragen nach den wesentlichen Risiken, möglichen Kontraindikationen und den individuellen Umständen der zu impfenden Person stellen.
Für die rechtliche Bewertung kommt es daher darauf an, welche Aufklärung nach den damals geltenden Anforderungen erforderlich war und ob sie tatsächlich stattgefunden hat.
Welche Bedeutung hat der damalige Kenntnisstand?
Bei der rechtlichen Beurteilung einer Corona-Schutzimpfung muss grundsätzlich auf die Umstände zum Zeitpunkt der jeweiligen Impfung abgestellt werden. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die verfügbaren Impfstoffe und die behördlichen Empfehlungen entwickelten sich im Verlauf der Pandemie weiter.
Deshalb kann eine pauschale Betrachtung sämtlicher Corona-Impfungen zu kurz greifen.
Für die Prüfung eines möglichen Aufklärungsfehlers können unter anderem folgende Fragen relevant sein:
- Welcher Impfstoff wurde zu welchem Zeitpunkt verabreicht?
- Welche Erkenntnisse über relevante Risiken waren damals verfügbar?
- Welche Aufklärungsunterlagen wurden verwendet?
- Welche Informationen wurden im persönlichen Gespräch vermittelt?
- Welche Fragen stellte die betroffene Person?
- Wurden die wesentlichen Umstände angesprochen, die für eine selbstbestimmte Entscheidung relevant waren?
Die rechtliche Bewertung muss sich an den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Anforderungen orientieren. Dabei dürfen spätere Erkenntnisse nicht ohne Weiteres rückwirkend zum Maßstab für die Beurteilung früherer Aufklärung gemacht werden.
Umgekehrt ist auch eine allgemeine Empfehlung für sich genommen kein abschließender Nachweis dafür, dass die konkrete Aufklärung ordnungsgemäß erfolgte.
Was bedeutet das für mögliche Amtshaftungsklagen gegen Bundesländer?
Ein möglicher Amtshaftungsanspruch setzt mehr voraus als Zweifel an der Aufklärung. Als rechtliche Grundlage kommt insbesondere § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG in Betracht.
Zu untersuchen ist zunächst, ob eine konkrete Amtspflicht verletzt wurde und ob diese Pflicht gerade auch dem Schutz der betroffenen Person diente. Darüber hinaus müssen die weiteren Voraussetzungen der Amtshaftung erfüllt sein, insbesondere das erforderliche Verschulden und ein rechtlich relevanter Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden.
Für Klagen gegen ein Bundesland ist zusätzlich entscheidend, ob das beanstandete Handeln dem jeweiligen Land rechtlich zugerechnet werden kann.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Einordnung bestimmter Corona-Schutzimpfungen im Rahmen der damaligen staatlichen Impfkampagne als hoheitliche Tätigkeit bestätigt. Daraus folgt allerdings nicht, dass jedes denkbare Aufklärungsdefizit automatisch einen Anspruch gegen ein Bundesland begründet.
Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden prüft deshalb die rechtlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des jeweiligen Impfvorgangs.
Warum der unterschriebene Aufklärungsbogen nicht die einzige Frage ist
In möglichen Verfahren kann die Dokumentation der Aufklärung eine wichtige Rolle spielen. Ein unterschriebener Aufklärungsbogen ist dabei ein relevanter Umstand, beantwortet aber nicht zwangsläufig jede Frage zum tatsächlichen Ablauf.
Zu prüfen sein kann insbesondere, ob ein persönliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, welche Inhalte vermittelt wurden und ob die betroffene Person Gelegenheit hatte, Fragen zu stellen.
Ebenso muss berücksichtigt werden, welche Unterlagen zum damaligen Zeitpunkt verwendet wurden und welchen Inhalt diese hatten.
Für die rechtliche Bewertung ist daher nicht allein entscheidend, ob ein Formular vorliegt. Maßgeblich ist die Gesamtwürdigung der konkreten Aufklärungssituation anhand der geltenden rechtlichen Anforderungen.
Welche Bedeutung haben gesundheitliche Folgen?
Wer nach einer Corona-Schutzimpfung gesundheitliche Beschwerden entwickelt hat, kann sich mit unterschiedlichen rechtlichen Fragen konfrontiert sehen.
Für einen Amtshaftungsanspruch muss nicht nur eine mögliche Pflichtverletzung geprüft werden. Auch der geltend gemachte Schaden und der erforderliche Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden müssen rechtlich bewertet werden.
Das bedeutet insbesondere, dass das Auftreten gesundheitlicher Beschwerden nach einer Impfung allein noch keinen Nachweis für einen Impfschaden oder einen haftungsbegründenden Aufklärungsfehler darstellt.
Je nach Fall können ärztliche Befunde, Krankenhausberichte, der dokumentierte Krankheitsverlauf und weitere medizinische Unterlagen für die Beurteilung relevant sein.
Auch die Frage, ob eine ordnungsgemäße Aufklärung die Entscheidung für oder gegen die Impfung beeinflusst hätte, kann rechtlich erheblich sein.
Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden: Amtshaftung individuell prüfen lassen
Die rechtliche Aufarbeitung möglicher Aufklärungsfehler bei Corona-Schutzimpfungen erfordert eine genaue Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls. Allgemeine Impfempfehlungen, die tatsächliche Aufklärung vor dem Impftermin und die Voraussetzungen einer staatlichen Haftung müssen dabei voneinander unterschieden werden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden prüft mögliche Amtshaftungsansprüche gegen Bundesländer, wenn Betroffene geltend machen, vor ihrer Corona-Schutzimpfung nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein.
Im Mittelpunkt stehen die damaligen Aufklärungsunterlagen, die konkreten Abläufe vor der Impfung, die rechtliche Verantwortlichkeit des jeweiligen Hoheitsträgers sowie die weiteren Voraussetzungen eines möglichen Schadensersatzanspruchs.
Sie vermuten, vor Ihrer Corona-Schutzimpfung nicht ausreichend über wesentliche Risiken informiert worden zu sein? Kontaktieren Sie die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, um prüfen zu lassen, ob in Ihrem konkreten Fall rechtliche Schritte gegen das verantwortliche Bundesland in Betracht kommen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob ein Amtshaftungsanspruch besteht, hängt von den tatsächlichen und rechtlichen Umständen des Einzelfalls ab. Ein bestimmter Verfahrensausgang kann nicht zugesichert werden.
Neueste Kommentare