Künstliche Intelligenz macht es zunehmend einfacher, täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen zu manipulieren. Besonders gefährlich sind sogenannte Deepfakes, die Menschen in Situationen zeigen, die tatsächlich nie stattgefunden haben. Die Bundesregierung will Betroffene nun besser schützen. Am 7. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig beschlossen, der den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt deutlich verbessern soll.

Sexualisierte Deepfakes sollen künftig umfassender strafbar sein

Besonders schwerwiegend sind manipulierte pornografische Aufnahmen, bei denen Personen ohne ihre Einwilligung nackt oder bei sexuellen Handlungen dargestellt werden. Bislang bestehen hier strafrechtliche Schutzlücken. Nach dem Gesetzentwurf soll künftig bereits die unbefugte Herstellung solcher Deepfakes strafbar sein – unabhängig davon, ob die Aufnahmen anschließend veröffentlicht werden.

Der vorgesehene § 184k Strafgesetzbuch (StGB) soll entsprechende Handlungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von grundsätzlich bis zu zwei Jahren bedrohen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller rät Betroffenen, solche Manipulationen keinesfalls hinzunehmen. Bereits nach geltendem Recht können Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche bestehen.

Auch Fake-Profile und manipulierte Aussagen im Fokus

Die Reform soll außerdem vor anderen persönlichkeitsverletzenden Deepfakes schützen. Ein neuer § 201b StGB soll insbesondere die unbefugte Verbreitung täuschend echter Manipulationen erfassen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person erheblich zu schädigen.

Zusätzlich ist mit § 201c StGB ein eigener Straftatbestand gegen digitalen Identitätsmissbrauch vorgesehen. Damit sollen beispielsweise Fake-Profile erfasst werden, über die unter fremdem Namen rufschädigende Inhalte verbreitet werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller empfiehlt, gefälschte Profile und entsprechende Veröffentlichungen frühzeitig zu dokumentieren und rechtlich prüfen zu lassen.

Mehr Schutz vor Voyeurismus und Cyberstalking

Auch heimliche intime Aufnahmen, etwa in Saunen, sollen künftig umfassender strafbar sein. Gleiches gilt für den Besitz von Videos tatsächlicher Vergewaltigungen. Mit einem geplanten § 202e StGB soll zudem die unbefugte Überwachung mittels GPS-Trackern gezielter verfolgt werden können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller weist darauf hin, dass digitale Überwachung und heimliche Aufnahmen bereits heute erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen können.

Betroffene sollen Täter leichter identifizieren können

Eine wesentliche Neuerung betrifft die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Opfer digitaler Gewalt scheitern häufig daran, dass die Verantwortlichen hinter anonymen Nutzerkonten verborgen bleiben.

Künftig sollen Betroffene unter gesetzlichen Voraussetzungen gerichtlich Auskunft über personenbezogene Daten verlangen können. Auch die Sicherung relevanter Daten und die zeitweise Sperrung von Accounts bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen sollen erleichtert werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller berät Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Plattformbetreibern sowie bei möglichen Ansprüchen auf Löschung, Unterlassung und Schadensersatz.

Was Betroffene jetzt tun können

Wichtig ist, dass der Kabinettsbeschluss noch kein geltendes Gesetz darstellt. Zunächst muss das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden. Schon heute können jedoch insbesondere §§ 823 und 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog rechtliche Möglichkeiten gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen eröffnen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller empfiehlt, Beweise zu sichern, rechtsverletzende Inhalte den Plattformen zu melden und frühzeitig anwaltliche Unterstützung einzuholen. Strafrechtliche Schritte können ebenfalls sinnvoll sein.

Wer Opfer von Deepfakes, Identitätsmissbrauch oder digitaler Gewalt geworden ist, sollte seine Rechte konsequent wahrnehmen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Sie bei der rechtlichen Prüfung Ihres Falls und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen.