Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hat sich dazu entschlossen gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten ab dem 01.10.2021 für unsere Mandanten Erfolgshonorare anzubieten. Wir übernehmen alle anfallenden außergerichtlichen Kosten, sowie etwaige Prozesskosten einschließlich Gerichtkosten und der Kosten der anwaltlichen Gegenseite. Somit haben Sie als Mandant bei uns kein wirtschaftliches Risiko.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung und sollte diese eine Deckung erteilen, gilt vorgenanntes nicht. Dann rechnen wir ausschließlich mit der Rechtsschutzversicherung ab. Auf eine Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung würden wir verzichten.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nur bis zu einem Streitwert von bis zu 2.000,00 € möglich.

Wir wollen allen Mandanten, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen ermöglichen ihre Ansprüche ohne Wirtschaftsrisiko durchzusetzen.

Lassen Sie sich gerne durch uns informieren.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller

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