Die Onlineplattform „KapitalFX“ wirbt mit dem Handel von Forex und CFD Aktien. Hierbei spekulieren die Bieter auf steigende oder fallende Chartsplatzierungen. Den Anlegern wurden hohe Gewinne, großzügige Bonuszahlungen und eine sichere Anlage in Aussicht gestellt. Allerdings wird dieses Handelsgewerbe von Finanzexperten als hochriskant bewertet und der Totalverlust erscheint wahrscheinlicher als die Erzielung eines lukrativen Gewinns. Immer häufiger sind Erfahrungswerte zu lesen, welche von ausbleibenden Gewinnen, des Verdachts von Straftaten sowie des Totalverlusts des angelegten Geldes berichten. Zudem liegen Warnhinweise der BaFin sowie verschiedener Landeskriminalämter vor. Bietet jemand in Deutschland deutschen Anlegern solche Anlagen an, benötigt er auch eine Erlaubnis der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Über eine solche lizenzierte Erlaubnis verfügt die KapitalFX bzw. deren Betreibergesellschaft möglicherweise jedoch nicht. Folglich darf der Betreiber eigentliche keine Geschäfte im europäischen Raum durchführen. Ohne das Vorliegen einer solchen Lizenz ist KapitalFX auch keinerlei rechtlicher oder sonstiger Kontrolle unterworfen. Von solch spekulativen und staatlicher Kontrolle entzogenen Geschäften ist demnach dringend abzuraten. Sollten Sie bereits finanzielle Schäden durch KapitalFX erlitten haben, schalten Sie einen Anwalt ein, der sich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten auseinandersetzt.

Liegen tatsächlich Gesetzesverstöße vor, wie beispielsweise die Verletzung gesetzlicher Informationspflichten, so sieht das Gesetz für Anleger Schadensersatzansprüche vor. Selbiges gilt beim Vorliegen möglicher Straftaten, insbesondere bei einem möglichen Betrug. Wurden Guthaben nicht ausgezahlt, so kann den Betreiber dennoch eine Pflicht zur Auszahlung treffen. Es bedarf hierzu der genauen Überprüfung der zwischen Ihnen und dem Betreiber verwendeten Dokumente und einer rechtlichen Würdigung des Einzelfalles, weshalb es ratsam ist, anwaltlichen Rat einzuholen. Nur so kann hinreichend überprüft werden, ob der Betreiber zulässige Klauseln verwendet hat, oder gewisse Einschränkungen oder Haftungserleichterungen, die er seinerseits getroffen hat, eventuell unwirksam sind.

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