Wenn ich meine Versicherung kündige, muss diese mir den Eingang und die Annahme der Kündigung nochmals bestätigen? „Mit dieser interessanten Frage hatte sich aktuell ein Oberlandesgericht zu beschäftigen“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden mit.

KFZ-Versicherung gekündigt

In dem Fall hatte ein Versicherungsnehmer seine KFZ-Kaskoversicherung gekündigt. Etwa zwei Jahre später meldete er gleichwohl einen Schadensfall aufgrund eines Unfallereignisses, bei dem sein KFZ beschädigt worden war. Er berief sich hierbei darauf, dass die Versicherung auf sein Kündigungsschreiben nie reagiert habe, also ihm weder den Eingang der Kündigung bestätigt noch mitgeteilt habe, dass das Versicherungsverhältnis hiermit beendet sei. Er sei somit davon ausgegangen, weiter dort versichert zu sein.

Gericht: Keine Bestätigung notwendig

„ Das Gericht hat die Auffassung der Versicherung bestätigt“, so Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden weiter. „Begründet wurde dies dadurch, dass zum einen der Versicherungsnehmer selbst die Kündigung erklärt hatte, sodass er bei Unsicherheiten darüber, ob das Versicherungsverhältnis noch besteht, dort von sich aus hätte nachfragen müssen“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht weiter.

Rechtsanwalt Bernhardt rät: Frühzeitig Klärung mit Versicherung herbeiführen

Weiterhin legte das Gericht dem Versicherungsnehmer auch zu Last, dass er keinen Grund gehabt habe, von einer Fortsetzung des Vertrages auszugehen. Dies habe er insbesondere auch dadurch selbst gezeigt, indem er keine Beiträge mehr an die Versicherung gezahlt habe. „Bei Fragen zum Deckungsverhältnis ist es immer angezeigt, sich frühzeitig mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, denn im Schadensfall wird es hierfür im Regelfall zu spät sein“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Wiesbaden. Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2019 zum Az. 11 U 103/18

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