Das Landgericht München hat unter dem Aktenzeichen 2 U 11548/20 am 03.03.2021 entschieden, dass ein SIXT-Leasing Kunde auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch diesen Finanzierungs-Leasing-Vertrag widerrufen kann.

Dabei ist das Besondere in diesen Fällen, dass der Kunde keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer oder die Abnutzung des Leasing-Fahrzeuges zahlen muss, sondern alle gezahlten Leasing-Raten mit Verzinsung zurückerhält.

Im Ergebnis ist der Leasing-Kunde somit unzählige Kilometer gefahren und zahlt am Ende hierfür nichts.

Wenn Sie hieran Interesse besitzen, so vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Orientierungstermin unter der 0611 450 230 oder stellen Sie eine Anfrage über unsere E-Mail kanzlei@caesar-preller.de.

Sie können auch unsere Webseite Cäsar Preller besuchen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller