Bei Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Rürup-Versicherungen verhält es sich so, dass die Rendite ins bodenlose sinken. Ein Grund hierfür ist die Zinspolitik der europäischen Zentralbank, aber
auch die des deutschen Bundestages.

Die Zinsen sind auf einem historischen Tiefpunkt und das wirkt sich natürlich auch auf alle genannten Verträge bzw. Versicherungen aus.
Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller hat hierfür eine Lösung und zwar der Widerrufsjoker. Viele der Lebensversicherungen, der Rentenversicherungen und Rürup-Versicherungen haben keine bzw. eine
fehlerhafte Widerrufsbelehrung, was man dazu nutzen kann, sich von den Verträgen zu lösen.

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller stellt aber fest, dass dies auch für bereits ausgezahlte Versicherungen
möglich ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller prüft im ersten Schritt, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sollte dies sein, beraten wir uns mit unseren Mandanten, ob sich wirtschaftlich ein Widerruf des Vertrages
bzw. der Versicherung lohnt.


Die Rechtsfolge eines Widerrufes wäre hier, dass es zu einer Rückerstattung der gesamten Prämienleistungen ohne eine Verzinsung käme. Dies kann vielfach zu einem größeren Betrag kommen, als beim Durchhalten der Verträge.


Es ist im Übrigen damit zu rechnen, dass die Verzinsung noch weiter zurück geht. Durch eine Gesetzesänderung von vor einigen Jahren kommt es auch dazu, dass die Versicherungsnehmer wesentlich weniger an Bewertungsreserven der Versicherer partizipieren.

Alles zusammen genommen empfiehlt es sich alle Verträge auf den Prüfstand zu stellen.


Die Kanzlei Cäsar-Preller berät und unterstützt Sie hierbei gerne.


Das erste Gespräch dienst als Orientierungsgespräch und ist in der Kanzlei Cäsar-Preller kostenfrei.

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