Schuldenfrei in nur drei Jahren

Seit 01. Juli 2014 können Überschuldete Privatpersonen ein Insolvenzverfahren im Schnelldurchgang in nur drei Jahren durchziehen. So sagt es das Gesetz. Doch in der Praxis wird die Möglichkeit kaum genutzt. Sechs Jahre muss ein Verbraucher im Insolvenzverfahren...