Fristgerechter Widerruf von Darlehen

Bei Verbraucherdarlehensverträgen nach §  491 BGB steht dem Darlehensnehmer nach§ 495 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Soweit die kurze Version. Es stellt sich dabei für viele Darlehensnehmer die Frage, ob es möglich ist, ein...

Lehrer in Teilzeit sind gleich zu behandeln

Lehrer, die teilzeitbeschäftigt sind, müssen auch nur anteilig Verwaltungsaufgaben an der Schule wahrnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.07.2015 unter dem Az. 2 C 16/14 entschieden, dass eine Schule gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn Sie einen Lehrer,...