Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln

Die Klägerin war Inhaberin einer Reha-Klinik, in der die Beklagte als Altenpflegerin mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2.950,00 € beschäftigt wurde. Im Laufe der Zeit schlossen die Parteien einen Fortbildungsvertrag, in dem sich die Klägerin zur Übernahme der...