Ein schwerwiegender Narkosefehler kann für Patienten lebensbedrohliche Folgen haben. Wie weit die Verantwortung eines Anästhesisten reicht, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Mit Beschluss vom 6. Oktober 2026 (Az. 5 StR 97/26) bestätigte der BGH die Verurteilung eines Berliner Narkosearztes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Entscheidung wurde Ende Oktober 2026 öffentlich bekannt.
Patientin stirbt nach schwerwiegenden Versäumnissen während der Narkose
Dem Strafverfahren lag die Behandlung einer 59-jährigen Patientin zugrunde, die sich im Januar 2020 wegen eines Rückenleidens einem medizinischen Eingriff unterzogen hatte. Während der Vollnarkose erlitt die Frau einen Atem- und Herzstillstand, der vom verantwortlichen Anästhesisten nicht rechtzeitig erkannt wurde. Infolgedessen blieb die Patientin minutenlang ohne ausreichende Sauerstoffversorgung. Sie verstarb im April 2020.
Das Landgericht Berlin sah mehrere schwerwiegende Versäumnisse als erwiesen an. Insbesondere war die Patientin nicht ausreichend über die Risiken der Vollnarkose und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die strafrechtliche Verurteilung.
Wann liegt ein haftungsrechtlich relevanter Narkosefehler vor?
Ärzte sind gemäß § 630a Abs. 2 BGB verpflichtet, ihre Patienten nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards zu behandeln. Hierzu gehört bei einer Vollnarkose insbesondere die fachgerechte Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen. Werden Komplikationen nicht rechtzeitig erkannt oder notwendige Gegenmaßnahmen unterlassen, kann ein haftungsbegründender Behandlungsfehler vorliegen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller rät, nach unerwarteten Komplikationen während einer Operation oder Narkose prüfen zu lassen, ob die medizinischen Überwachungs- und Behandlungspflichten eingehalten wurden.
Eine weitere wesentliche Voraussetzung rechtmäßiger ärztlicher Eingriffe ist die ordnungsgemäße Aufklärung. Nach §§ 630d, 630e BGB müssen Patienten grundsätzlich vor einer Behandlung über wesentliche Risiken und gegebenenfalls medizinisch gleichwertige Behandlungsalternativen informiert werden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller empfiehlt, bei Zweifeln an der Aufklärung insbesondere das Aufklärungsgespräch und die Einwilligungsunterlagen überprüfen zu lassen. Denn der Behandelnde trägt gemäß § 630h Abs. 2 BGB die Beweislast für eine ordnungsgemäße Aufklärung und Einwilligung.
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Narkosefehlern
Führen ärztliche Versäumnisse zu Gesundheitsschäden, können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Ersatz materieller Schäden bestehen. Hierzu gehören beispielsweise Verdienstausfälle, zusätzliche Behandlungskosten und notwendige Pflegeaufwendungen. Bei tödlichen Behandlungsfehlern kommen außerdem Ansprüche der Hinterbliebenen, insbesondere auf Hinterbliebenengeld, in Betracht.
Die Kanzlei Cäsar-Preller rät, frühzeitig die vollständigen Behandlungsunterlagen einschließlich des Narkoseprotokolls anzufordern. Diese können entscheidende Hinweise auf mögliche Behandlungsfehler liefern.
Bei einem groben Behandlungsfehler können sich nach § 630h Abs. 5 BGB zudem Beweiserleichterungen hinsichtlich der Ursächlichkeit des Fehlers ergeben. Allerdings begründet nicht jede medizinische Komplikation automatisch einen Schadensersatzanspruch.
Die Kanzlei Cäsar-Preller empfiehlt, mögliche Ansprüche rechtzeitig anwaltlich prüfen zu lassen, damit Beweismittel gesichert und Verjährungsfristen gewahrt werden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt geschädigte Patienten
Wer nach einer Narkose oder Operation gesundheitliche Schäden erlitten hat oder einen Angehörigen durch einen möglichen Behandlungsfehler verloren hat, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die im Medizin- und Arzthaftungsrecht tätige Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Betroffene bei der Aufklärung des Behandlungsgeschehens und der Durchsetzung berechtigter Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
Neues Produkthaftungsrecht 2026: Mehr Rechte bei Schäden durch Medizinprodukte und künstliche Intelligenz
Medizinische Behandlungen werden zunehmend durch moderne Technik unterstützt. Herzschrittmacher, Insulinpumpen und KI-gestützte Diagnosesysteme sollen die Patientensicherheit verbessern. Doch wer haftet, wenn ein Medizinprodukt versagt oder eine fehlerhafte Software gesundheitliche Schäden verursacht?
Mit dem am 27. Oktober 2026 verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts hat der Gesetzgeber die Haftungsregelungen grundlegend überarbeitet. Das neue Produkthaftungsgesetz tritt im Wesentlichen am 9. Dezember 2026 in Kraft und soll die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhaften Produkten erleichtern.
Auch medizinische Software und künstliche Intelligenz werden erfasst
Eine wesentliche Neuerung betrifft die ausdrückliche Einbeziehung von Software und künstlicher Intelligenz in die Produkthaftung. Während Medizinprodukte bereits bislang dem Produkthaftungsrecht unterfallen konnten, werden künftig auch eigenständige Softwarelösungen ausdrücklich als Produkte erfasst.
Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn eine fehlerhafte medizinische Software Untersuchungsergebnisse unzutreffend auswertet oder eine technische Fehlfunktion eines Medizinprodukts gesundheitliche Schäden verursacht.
Die Kanzlei Cäsar-Preller rät, bei unerklärlichen gesundheitlichen Komplikationen im Zusammenhang mit Medizinprodukten auch mögliche technische Fehler als Schadensursache in Betracht zu ziehen.
Wer haftet für fehlerhafte Medizinprodukte?
Nach dem neuen Produkthaftungsgesetz können Hersteller für Gesundheitsschäden haften, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, ohne dass ihnen ein persönliches Verschulden nachgewiesen werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch Importeure oder weitere Beteiligte der Lieferkette als Anspruchsgegner in Betracht.
Daneben bleibt eine Haftung behandelnder Ärzte oder Krankenhäuser möglich, sofern ein eigenständiger Behandlungsfehler vorliegt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller empfiehlt, nach gesundheitlichen Schäden durch medizinische Geräte oder digitale Anwendungen sorgfältig prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen den Hersteller, den Behandelnden oder mehrere Verantwortliche bestehen.
Neue Beweiserleichterungen für geschädigte Patienten
Besondere Bedeutung haben die neuen Regelungen zur Beweisführung. Bislang stellt es Geschädigte häufig vor erhebliche Schwierigkeiten, technische Fehler komplexer Medizinprodukte nachzuweisen.
Künftig können Gerichte gemäß § 19 des neuen Produkthaftungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Offenlegung relevanter Beweismittel anordnen. Voraussetzung ist insbesondere, dass ein Kläger seinen Anspruch durch Tatsachenvortrag und erste Beweismittel ausreichend plausibel darlegt.
§ 20 des neuen Gesetzes sieht darüber hinaus gesetzliche Vermutungen und weitere Beweiserleichterungen vor, beispielsweise bei offensichtlichen Funktionsstörungen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller rät, sämtliche Behandlungsunterlagen, Produktinformationen sowie verfügbare technische Aufzeichnungen frühzeitig zu sichern. Diese können für den Nachweis eines Produktfehlers entscheidend sein.
Welche Ansprüche können Patienten geltend machen?
Bei nachgewiesener Produkthaftung können insbesondere Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfälle und weitere unfall- beziehungsweise schadensbedingte Aufwendungen ersatzfähig sein. Die konkrete Anspruchshöhe richtet sich nach den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Wichtig ist allerdings, dass das neue Produkthaftungsrecht grundsätzlich für Produkte gilt, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für ältere Produkte bleiben die bisherigen Vorschriften maßgeblich. Für bestimmte Arzneimittelschäden gelten weiterhin vorrangig die besonderen Haftungsregelungen des Arzneimittelgesetzes.
Die Kanzlei Cäsar-Preller empfiehlt, mögliche Schadensersatzansprüche frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden und Verjährungsfristen zu wahren.
Kanzlei Cäsar-Preller: Unterstützung bei Schäden durch Medizinprodukte
Patienten, die durch möglicherweise fehlerhafte Medizinprodukte oder medizinische Software gesundheitliche Schäden erlitten haben, müssen die rechtlichen und technischen Fragen nicht allein klären. Die im Medizin- und Arzthaftungsrecht tätige Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Betroffene bei der Prüfung möglicher Haftungsansprüche und der Durchsetzung berechtigter Schadensersatzforderungen.
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