Fehlalarm für Feuerwehr wird teuer

Wenn die Feuerwehr zu einem Brand ausrückt, welcher gar nicht existiert, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, kann dies für den Verursacher hohe Kosten nach sich ziehen. Hierauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin. Die...