Fristgerechter Widerruf von Darlehen

Bei Verbraucherdarlehensverträgen nach §  491 BGB steht dem Darlehensnehmer nach§ 495 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Soweit die kurze Version. Es stellt sich dabei für viele Darlehensnehmer die Frage, ob es möglich ist, ein...