Grillen und draußen Fernsehen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Nachbarschaftsstreit Grillen zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr untersagt. Ein Abweichen dieser Regelung ist lediglich viermal im Jahr gestattet. Auch das Fernsehen im Freien wurde durch den Richter für unzulässig erklärt....
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