Recht steht jedem zu

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt Fragen aus dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) aber auch zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (kollektives Arbeitsrecht).

Themen des Arbeitsrechts tauchen im Arbeitsalltag in vielfältiger Form auf. Es fängt schon an mit einer Einladung zu einem Bewerbungsgespräch, zum Beispiel mit der Frage, wer die Kosten für die Anfahrt zu tragen hat. Bestimmungen des Arbeitsvertrages sind zu formulieren, zu klären, durchzusetzen oder anzupassen. Weitere wichtige Themen sind Lohn, Lohnausfall, oder Lohnfortsetzung. Hier haben sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber jeweils berechtigte Interessen. Fragen zur Arbeitszeit, Urlaubsgestaltung oder Befristung kommen häufig vor. In bestimmten Situationen bedarf es eines besonderen Arbeitnehmerschutzes, der geregelt oder durchgesetzt werden muss. In schwierigeren Zeiten können Arbeitnehmerdarlehen, Betriebsübergang, Kurzarbeit von Bedeutung sein. Nicht selten gibt es natürlich auch Beratungsbedarf zu Kündigungen, ordentlichen und außerordentlichen. Damit verbunden sind Fragen einer Abfindung oder eines Arbeitszeugnisses.

Themen des Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie die Mitbestimmung im Betrieb gehören dagegen zum Kollektiven Arbeitsrecht.

Generell ist im Arbeitsrecht die Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern groß geschrieben, wenn es um den Erhalt des Arbeitsplatzes und der Arbeitskraft gehen soll. Um dem gerecht zu werden, bieten wir gerne unsere Unterstützung an.

 

Aktuelles zu Arbeitsrecht



Ihre Meinung zählt

Rechtsanwalt Suche - anwalt24.de