In den letzten 15 Jahren haben sich Fälle von Erbschleicherei mehr als verdoppelt!

Sowohl emotional als auch finanziell kann eine ausbleibende Erbschaft ein unangenehmer Schock sein. Sie stehen einem geliebten Familienmitglied sehr nahe und kümmern sich in den verbleibenden Jahren um diesen. Aus Dankbarkeit für Ihre Fürsorge wird Ihnen eine Erbschaft versprochen, welche auch schon in Ihrem Budget für die Zukunft eingeplant ist.

Dann kommt der Schock, keine einzige Versprechung wurde eingehalten.

Grund dafür sind Erbschleicher. Mal sind es Fremde, mal sind es Angehörige.

Die Erblasser ändern noch kurz vor seinem Tod sein Testament; oft ohne testierfähig zu sein.  Auch der Notar, welcher die Testierfähigkeit überprüfen muss, ist dazu nicht immer in der Lage, da ihm dazu die medizinisch-psychologischen Fachkenntnisse fehlen. 

Was kann ich machen, um mich vor Erbschleichern zu schützen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hilft Ihnen, den Erbschleichern zuvor zu kommen.

  • Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Materie auseinander rät, Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist, kann es viel Ärger vermeiden.
    • Ehepartner können beispielsweise das sog. Berliner Testament aufsetzen. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein und können einen Schlusserben festlegen. Nachdem der erste Ehepartner verstorben ist, kann das Testament durch den Überlebenden nicht mehr geändert werden.
    • Hierdurch wird der Überlebende davor geschützt, einem eventuellen Erbschleicher „ins Netz zu gehen“.
  • Auch eine Möglichkeit ist ein Erbvertrag. Dieser kann nicht widerrufen werden.
  • Achten Sie bei Ihren geliebten Menschen auf erste Anzeichen von Demenz oder anderen auffälligen Veränderungen. So sorgen Sie dafür, dass es nicht dazu kommt, dass das Testament in einem nicht testierfähigen Zustand geändert wird. Wenn es nötig erscheint, kann eine Vorsorgevollmacht hinterlegt werden. Nähere Informationen mit einem entsprechenden Formular gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Wollen auch Sie vorsorgen und sich vor Erbschleichern schützen?

Sie können sehr gerne telefonisch ein kostenloses Orientierungsgespräch unter der Telefonnummer 0611/450230 vereinbaren.

Dazu laden wir Sie herzlich in unsere Kanzlei Cäsar-Preller in die Villa Justitia in Wiesbaden ein. Natürlich kann dieses Gespräch auch telefonisch erfolgen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller