Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal ein Geständnis abgelegt und die Betrugsvorwürfe am 16. Mai 2023 vor dem Landgericht München eingeräumt. Damit hat erstmals ein ehemaliges Vorstandsmitglied des VW-Konzerns Betrug durch Unterlassen im Dieselskandal gestanden. „Es hat zwar lange gedauert, bis es ein Geständnis gab. Doch nun können auch die geschädigten Autokäufer davon profitieren. Das Geständnis im Strafprozess hat zwar keinen direkten Einfluss auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, allerdings können die Autohersteller sich nicht länger mit Unwissenheit herausreden. Nach dem Geständnis des ehemaligen Audi-Vorstands steht fest, dass die Abgasmanipulationen bis in die höchsten Vorstandskreise des VW-Konzerns bekannt waren und die betroffenen Autokäufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden. Somit haben sie gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz“, sagt ihr Anwalt aus Wiesbaden.

Schädigung billigend in Kauf genommen

Lange hat Stadler daran festgehalten, dass er von den Abgasmanipulationen nichts gewusst habe und alle Betrugsvorwürfe zurückgewiesen. Nachdem der Strafprozess gegen ihn seit rund zweieinhalb Jahren lief, hat er sich nun doch zu einem Geständnis durchgerungen, das er durch seine Verteidigerin verlesen ließ. Stadler räumte dabei ein, dass er die Abgasmanipulationen und die Schädigung der Käufer als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen habe, obwohl er hätte einschreiten können. Die Ausführungen seiner Verteidigerin bestätigte der ehemalige Audi-Chef auf Nachfrage des Gerichts mit einem einfachen „Ja“.

Anlass für das Umdenken Stadlers dürfte gewesen sein, dass er ansonsten voraussichtlich eine langjährige Haftstrafe im Gefängnis hätte absitzen müssen. Denn das Gericht hatte vor einigen Wochen bereits deutlich gemacht, dass Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben müsste, dass die Abgaswerte manipuliert wurden und trotzdem den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt habe. Den Vorwurf des Betrugs durch Unterlassen räumte Stadler nun ein und darf im Gegenzug wohl auf eine Bewährungsstrafe und die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1,1 Millionen Euro hoffen erklärt ihr Anwalt Wiesbaden.

Auch Motoren-Chef und Ingenieure gestehen Abgasmanipulation, erklärt Anwalt Wiesbaden

Vor Stadler hatten auch schon der ehemalige Motoren-Chef bei Audi, Wolfgang Hatz, und zwei seiner Ingenieure gestanden, dass sie die Abgasmanipulationen veranlasst hatten. Die unzulässigen Abschalteinrichtungen sorgten dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Im realen Straßenverkehr wurden die gesetzlichen Grenzwerte jedoch überschritten. Während das Verfahren gegen einen der Ingenieure, der als Kronzeuge auftrat, gegen Zahlung einer Geldauflage bereits eingestellt wurde, wird es für die beiden anderen voraussichtlich ebenfalls Bewährungsstrafen geben. Mit der Verkündung der Urteile wird im Juni gerechnet.

Schadenersatz nach Geständnis

Während VW die kleineren Dieselmotoren bis zwei Liter Hubraum des Typs EA 189 produzierte, war die Konzerntochter Audi für die Entwicklung der größeren Dieselmotoren ab drei Liter Hubraum zuständig. Bei den kleineren Motoren des Typs EA 189 hat der BGH bereits im Mai 2020 entschieden, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Bei Audi steht ein solches höchstrichterliches Urteil noch aus. „Nach dem Geständnis kann die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nicht länger bestritten werden. Geschädigte Audi-Käufer haben daher Anspruch auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Die Dieselmotoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen kamen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern u.a. auch im Porsche Cayenne oder Porsche Macan. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Auch hier können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal dürften sich durch das verbraucherfreundliche Urteil des EuGH vom 21. März 2023 ohnehin deutlich erhöht haben (Az.: C-100/21). Demnach ist schon fahrlässiges Verhalten für Schadenersatzansprüche ausreichend, so dass den Autoherstellern kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden muss.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen bei Rückfragen zu dieser Thematik jederzeit zur Verfügung. Hierzu können Sie sich in einem kostenlosen Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbart werden.

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