Ein Fadenlifting verschafft Ihnen ein jüngeres Aussehen und ein gutes Gefühl. Mit diesen Versprechungen werben Schönheitskliniken im Internet. Das Fadenlifting kann zur Hautverjüngerung, Aufpolsterung der Haut, Mini-Face-Lift, Reduktion und Unterfütterung von Falten und zur Modellierung des Gesichts eingesetzt werden.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden klärt auf:

Mithilfe des Fadenliftings können Hängebäcken, die sogenannten „Champagner-Bäckchen“, behandelt werden. Dies wird mit PDO- Fäden durchgeführt. Die Fäden werden nach einiger Zeit vollständig vom Körper absorbiert und zum Volumenaufbau eingesetzt. Auch als leichte Zugfäden, beispielsweise zur minimalen Straffung der Haut, sind PDO-Fäden geeignet. Die Fänden besitzen bei ihrem Einsatz als Zugfäden kleine Widerhaken, mit deren Hilfe das Zusammenziehen der Haut durchgeführt werden kann.

Eine andere Methode erfolgt beim Fadenlifting mittels Polymilchsäurefäden. Mit Hilfe dieser speziellen Fäden kann eine noch größere Straffung und zusätzlich eine Aktivierung der Fibroblasten erreicht werden. Möglich machen dies die kleinen Kegel an den Fäden, deren Anzahl individuell differieren kann.

Ein Fadenlifting kann auch als Kombinationsbehandlung mit einer Botulinumtoxinbehandlung oder einer Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure erfolgen.

Eine Rechtsanwaltskanzlei berichtet über Risiken und Nebenwirkungen:

Grundsätzlich ist ein Fadenlifting mit einem geringen Risiko verbunden, da die speziellen Fäden sehr gut verträglich sind. Jedoch kann es gerade in der Anfangszeit zu Schwellungen oder leichten Blutergüssen kommen. Im Regelfall verschwinden diese nach kurzer Zeit wieder, sollten diese jedoch länger anhalten, deutet dies auf einen Behandlungsfehler hin.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden erklärt, dass der behandelnde Arzt vor dem Beginn der Behandlung prüfen muss, ob Allergien oder Unverträglichkeiten vorliegen, um mögliche Komplikationen ausschließen zu können.

Zurückbleiben können durch die Behandlung jedoch auch unschöne Narben, welche insbesondere im Gesicht die Ästhetik stören können.

Diese Eingriffe bergen ein erhebliches Potential für etwaige Behandlungsfehler und somit auch unerwünscht Ergebnisse oder langwierige Nebenfolgen.

Zwischen dem behandelnden Arzt und der Patientin wird für die Durchführung ein Behandlungsvertrag nach § 630 a BGB geschlossenen, welcher Grundlage für etwaige Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei einem misslungenen Fadenlifting sein kann.  

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden klärt auf, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn eine Behandlung nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird und mithin ein ärztlicher Kunstfehler gegeben ist.

Ein solcher Behandlungsfehler kann sich vielseitig äußern, beispielsweise führt ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden an, dass bei einem Fadenlifting unschöne Narben im Gesichtsbereich zurückbleiben können oder Infektionen im Bereich der Gesichtspartie auftreten können.  

Insbesondere kann jedoch eine unzureichende Aufklärung über etwaige Folgen und Nebenwirkungen des Eingriffes erfolgt sein, welche ursächlich für die Durchführung eines Fadenliftings ist und die Patientin sich bei voller Kenntnis der möglichen Folgeschäden gegen eine solche Behandlung entschieden hätte.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden empfiehlt Ihnen: 

Kommt Ihnen einer der aufgelisteten Behandlungsfehler bekannt vor oder leiden Sie unter einer der eben genannten Nebenfolgen, kann Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach §§ 630 a Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB zu stehen.

In einem solchen Fall können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden aufsuchen und ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch wahrnehmen, in welchem wir Sie beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller